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Okan Askar
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Webdesign6 Min.24. August 2026

Barrierefreie Website 2025: Was das BFSG fuer Sie bedeutet

Barrierefreie Website BFSG: Ab 28.06.2025 Pflicht für Online-Shops & digitale Services. Was das Gesetz verlangt, wen es betrifft und was jetzt zu tun ist.

Barrierefreie Website 2025: Was das BFSG für Sie bedeutet

Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wer Produkte oder Dienstleistungen über eine Website verkauft, muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen diese ohne Hürden nutzen können. Betroffen sind Online-Shops, Buchungsportale, Banking-Anwendungen und vergleichbare digitale Services. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Eine barrierefreie Website nach BFSG ist keine Kür mehr, sie ist Pflicht.

Was genau steht in diesem Gesetz?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie „European Accessibility Act" (EAA) in deutsches Recht um.

Es wurde bereits 2021 verabschiedet, die Übergangsfrist läuft am 28. Juni 2025 ab.

Kern der Sache: Digitale Dienstleistungen und Produkte müssen die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA basiert.

Das klingt nach Bürokratie-Dschungel.

Ist es aber übersetzbar in vier klare Prinzipien: Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Ihr Text braucht ausreichend Kontrast (mindestens 4,5:1 für normalen Text, das prüfen Tools wie der WebAIM Contrast Checker in Sekunden).

Ihre Bilder brauchen Alternativtexte, die beschreiben was zu sehen ist.

Ihre Navigation muss per Tastatur funktionieren, komplett, ohne Maus.

Ihre Videos brauchen Untertitel.

Formulare brauchen saubere Labels, damit ein Screenreader wie NVDA oder Apples VoiceOver versteht, welches Feld was verlangt.

Klingt nach viel Arbeit?

Für eine schlecht gebaute Website: ja.

Für eine, die von Anfang an sauber aufgesetzt wurde: überraschend wenig.

Wen betrifft das BFSG wirklich?

Hier wird es interessant, denn nicht jeder ist gleich betroffen.

Das Gesetz richtet sich an B2C-Unternehmen, also an alle die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

Konkret betroffen sind laut §1 BFSG unter anderem: E-Commerce-Websites und Online-Shops, elektronische Kommunikationsdienste, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und E-Book-Reader, Personenbeförderungsdienste (digitale Fahrplan- und Buchungssysteme).

Reine B2B-Anbieter sind formal ausgenommen.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz im Dienstleistungsbereich ebenfalls, zumindest teilweise.

Aber, und das ist der Punkt den viele übersehen: Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

Ein Friseur in München mit Onlinebuchung?

Wahrscheinlich ausgenommen.

Ein kleiner Handmade-Shop auf Shopify mit 8 Mitarbeitern der Kerzen an Endkunden verkauft?

Betroffen.

Die Abgrenzung ist nicht trivial, lesen Sie die genaue Einordnung im Gesetzestext (BGBl. 2021 I S. 2970) oder lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich in falscher Sicherheit wiegen.

Was passiert wenn Sie nichts tun?

Die Marktüberwachung übernehmen die Landesbehörden.

In Nordrhein-Westfalen ist das beispielsweise die Bezirksregierung Detmold.

Und die haben angekündigt, ab Sommer 2025 aktiv zu prüfen.

Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind im Gesetz verankert.

Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände kommen obendrauf, das kennen Sie vielleicht noch von der DSGVO-Welle 2018.

Damals haben Kanzleien wie Rasch oder Schutt Waetke tausende Abmahnungen verschickt, teilweise mit Streitwerten von 5.000 Euro aufwärts.

Erwarten Sie Ähnliches beim BFSG.

Die Abmahnindustrie ist vorbereitet, auch wenn der Gesetzgeber das nicht so vorgesehen hat.

Und dann ist da noch der stille Verlust: 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben laut Statistischem Bundesamt (2023) in Deutschland.

Dazu kommen 17 Millionen Menschen über 67.

Wenn Ihre Website für diese Gruppen nicht nutzbar ist, verlieren Sie Kunden ohne es zu merken, weil sie nie ankommen.

Eine barrierefreie Website nach BFSG aufbauen: Die konkreten Schritte

Kein Hexenwerk.

Aber Disziplin.

1. Ist-Zustand prüfen

Lassen Sie einen automatisierten Accessibility-Audit laufen. Tools wie axe DevTools, WAVE oder Googles Lighthouse scannen Ihre Website in Minuten. Lighthouse gibt Ihnen einen Score von 0 bis 100, alles unter 90 hat Handlungsbedarf. Automatisierte Tests finden laut einer Studie der GovTech-Plattform Deque (2024) allerdings nur etwa 30 bis 40 Prozent aller Barrieren. Der Rest braucht manuelle Prüfung.

2. Manuelle Tests durchführen

Navigieren Sie Ihre komplette Website nur mit der Tastatur. Tab-Taste drücken, von Link zu Link springen. Geht das flüssig? Sehen Sie immer wo der Fokus liegt, dieses kleine blaue Rechteck um den aktiven Button? Wenn nicht: Problem. Testen Sie mit einem Screenreader, NVDA ist kostenlos für Windows, VoiceOver ist auf jedem Mac vorinstalliert. Hören Sie sich an wie Ihre Website klingt. Das ist oft ein Moment der einem die Augen öffnet, im wahrsten Sinne.

3. Priorisieren und beheben

Nicht alles auf einmal. Beginnen Sie mit den kritischen Pfaden: Startseite, Produktseiten, Checkout-Prozess, Kontaktformular. Die Stellen wo Geld verdient wird. Kontraste anpassen dauert eine Stunde. Alt-Texte für 200 Produktbilder schreiben dauert einen Tag. Navigation refactoren kann eine Woche kosten. Planen Sie realistisch.

4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Das BFSG verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website. Darin dokumentieren Sie den Stand der Konformität, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus über den Nutzer Barrieren melden können.

Overlay-Tools sind keine Lösung

Kurzer aber wichtiger Einschub.

Sie werden auf Anbieter stoßen die Ihnen ein JavaScript-Widget verkaufen wollen, ein kleines Icon am Seitenrand das angeblich auf Knopfdruck alles barrierefrei macht.

AccessiBe, UserWay und ähnliche Produkte versprechen genau das.

Die European Blind Union hat 2023 eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht in der sie solche Overlay-Tools explizit ablehnt.

Sie erzeugen oft neue Barrieren, kollidieren mit den Einstellungen die Betroffene selbst nutzen und erfüllen in vielen Fällen die technischen Anforderungen der WCAG nicht.

Sparen Sie sich die 49 Euro im Monat und investieren Sie in echte Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil

96,3 Prozent aller Homepages hatten im Februar 2024 mindestens einen WCAG-Fehler, laut dem jährlichen WebAIM Million Report.

Das heißt: Wer jetzt handelt, gehört zu einer kleinen Minderheit.

Barrierefreie Websites laden schneller (sauberer Code), ranken besser (Google belohnt semantisches HTML) und konvertieren stärker (klarere Struktur hilft allen Nutzern).

Wenn Sie eine barrierefreie Website nach BFSG aufbauen oder Ihre bestehende Seite fit machen wollen, reden Sie mit jemandem der das Thema versteht, nicht mit jemandem der Ihnen ein Plugin verkauft.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für reine Informationswebsites ohne Shop?

Wenn Sie keine Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, fallen Sie formal nicht unter das BFSG. Trotzdem empfiehlt sich Barrierefreiheit: Die EU plant mit dem European Accessibility Act weitere Verschärfungen, und eine zugängliche Website erreicht schlicht mehr Menschen.

Reicht ein Accessibility-Plugin wie AccessiBe für die BFSG-Konformität?

Nein. Overlay-Tools erfüllen die technischen Anforderungen der EN 301 549 in der Regel nicht. Die European Blind Union und zahlreiche Accessibility-Experten raten ausdrücklich davon ab. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code, im Design und in den Inhalten, nicht durch ein aufgesetztes Widget.

Wie viel kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Für eine typische KMU-Website mit 20 bis 50 Seiten rechnen Sie mit 2.000 bis 8.000 Euro für Audit, Anpassung und Test. Bei größeren Shops oder komplexen Webanwendungen steigt der Aufwand. Entscheidend ist: Je sauberer die Basis, desto günstiger die Nacharbeit.

Bis wann muss meine Website barrierefrei sein?

Die Frist endet am 28. Juni 2025. Ab diesem Tag müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Es gibt keine weitere Übergangsfrist. Wer jetzt noch nicht angefangen hat, sollte diese Woche starten.

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