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Okan Askar
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Webdesign6 Min.24. August 2026

Barrierefreie Website: Was das BFSG für dich bedeutet

Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für Online-Shops und digitale Services. Was das Gesetz verlangt, ob es dich betrifft und was du jetzt tun musst.

Seit dem 28. Juni 2025 ist es ernst.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Verkaufst du Produkte oder Dienstleistungen über deine Website an Verbraucher, müssen Menschen mit Behinderungen sie ohne Hürden nutzen können. Betroffen sind Online-Shops, Buchungsportale, Banking-Anwendungen und vergleichbare digitale Services. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Eine barrierefreie Website nach BFSG ist Pflicht.

Was genau steht in diesem Gesetz?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in deutsches Recht um.

Verabschiedet wurde es 2021. Die Übergangsfrist ist am 28. Juni 2025 abgelaufen.

Der Kern: Digitale Dienstleistungen und Produkte müssen die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen. Die wiederum basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.

Das klingt nach Bürokratie-Dschungel.

Lässt sich aber auf vier klare Prinzipien herunterbrechen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Dein Text braucht ausreichend Kontrast zum Hintergrund. Die WCAG legen dafür ein Mindestverhältnis fest, und ein kostenloser Kontrast-Checker prüft das in Sekunden.

Deine Bilder brauchen Alternativtexte, die beschreiben, was zu sehen ist.

Deine Navigation funktioniert komplett per Tastatur. Ohne Maus.

Deine Videos brauchen Untertitel.

Formulare brauchen saubere Labels, damit ein Screenreader wie NVDA oder Apples VoiceOver versteht, welches Feld was verlangt.

Bei einer schlecht gebauten Website ist das viel Arbeit.

Bei einer, die von Anfang an sauber aufgesetzt wurde, überraschend wenig.

Wen betrifft das BFSG wirklich?

Hier wird es interessant. Nicht jeder ist gleich betroffen.

Das Gesetz richtet sich an B2C-Unternehmen, also an alle, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

Konkret betroffen sind laut § 1 BFSG unter anderem:

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops
  • elektronische Kommunikationsdienste
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und E-Book-Reader
  • Personenbeförderungsdienste mit digitalen Fahrplan- und Buchungssystemen

Reine B2B-Anbieter sind formal ausgenommen.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, zum Teil ebenfalls. Gemeint sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

Ein Punkt, den viele übersehen: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen. Stellst du selbst Produkte her, die unter das Gesetz fallen, greift sie nicht.

Ein Friseur mit Onlinebuchung und kleinem Team fällt wahrscheinlich unter die Ausnahme.

Ein Handmade-Shop, der Kerzen an Endkunden verkauft und über die Schwelle für Kleinstunternehmen wächst, ist betroffen.

Die Abgrenzung ist nicht trivial. Lies die genaue Einordnung im Gesetzestext nach oder lass dich beraten, bevor du dich in falscher Sicherheit wiegst.

Was passiert, wenn du nichts tust?

Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern. Die Behörden prüfen, ob digitale Angebote die Anforderungen erfüllen.

Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

Dazu können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände kommen. Das kennst du vielleicht noch von der DSGVO. Nach deren Start sind viele Abmahnungen verschickt worden, und gerade kleine Betriebe haben das im Geldbeutel gespürt.

Beim BFSG ist ein ähnliches Muster gut möglich. Auch wenn der Gesetzgeber das so nicht vorgesehen hat.

Und dann ist da noch der stille Verlust.

In Deutschland leben viele Menschen mit einer Schwerbehinderung. Dazu kommen ältere Menschen, die schlechter sehen, Texte vergrößern oder mit der Maus nicht mehr präzise klicken.

Ist deine Website für diese Gruppen schwer nutzbar, verlierst du Kunden, ohne es zu merken. Diese Menschen kommen nie bis zum Kauf. In deiner Statistik tauchen sie nur als Absprung auf, genau die Art Verlust, die ein UX-Audit sichtbar macht.

Eine barrierefreie Website nach BFSG aufbauen: die konkreten Schritte

Kein Hexenwerk.

Aber Disziplin.

1. Ist-Zustand prüfen

Lass einen automatisierten Accessibility-Audit laufen. Tools wie axe DevTools, WAVE oder Googles Lighthouse scannen deine Website in Minuten. Lighthouse gibt dir dabei einen Score, an dem du den Handlungsbedarf ablesen kannst.

Automatisierte Tests finden allerdings nur einen Teil der Barrieren. Ob ein Alt-Text das Bild sinnvoll beschreibt oder die Reihenfolge beim Vorlesen Sinn ergibt, erkennt kein Scanner. Dafür brauchst du die manuelle Prüfung.

2. Manuelle Tests durchführen

Navigiere deine komplette Website nur mit der Tastatur. Tab-Taste drücken, von Link zu Link springen. Achte darauf, dass das flüssig läuft und du jederzeit siehst, wo der Fokus liegt. Das ist dieses kleine Rechteck um den aktiven Button. Fehlt es, hast du ein Problem.

Teste danach mit einem Screenreader. NVDA ist für Windows kostenlos, VoiceOver ist auf jedem Mac vorinstalliert. Hör dir an, wie deine Website klingt.

Das ist oft ein Moment, der dir die Augen öffnet. Im wahrsten Sinne.

3. Priorisieren und beheben

Nicht alles auf einmal. Fang mit den kritischen Pfaden an: Startseite, Produktseiten, Checkout, Kontaktformular. Die Stellen, an denen Geld verdient wird.

Kontraste anpassen geht schnell. Alt-Texte für einen ganzen Produktkatalog dauern deutlich länger, und wenn die Navigation umgebaut werden muss, ist das oft der größte Brocken im ganzen Projekt.

Plan realistisch.

4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Das BFSG verlangt, dass du öffentlich Informationen zur Barrierefreiheit deines Angebots bereitstellst. In der Praxis läuft das über eine Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website. Darin beschreibst du, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt. Sinnvoll sind außerdem bekannte Einschränkungen und ein Feedback-Weg, über den Nutzer Barrieren melden können.

Overlay-Tools: das Widget, das neue Barrieren baut

Kurzer, aber wichtiger Einschub.

Du wirst auf Anbieter stoßen, die dir ein JavaScript-Widget verkaufen wollen. Ein kleines Icon am Seitenrand, das angeblich auf Knopfdruck alles barrierefrei macht.

Das Problem liegt in der Technik. So ein Overlay legt sich über deine Seite. Der Code darunter bleibt, wie er ist. Fehlende Labels, kaputte Tastaturführung, unlogische Struktur: alles noch da.

Dazu kommt, dass Betroffene längst eigene Hilfsmittel nutzen. Screenreader, Bildschirmvergrößerung, eigene Kontrasteinstellungen. Das Overlay funkt da oft dazwischen und erzeugt neue Barrieren. Viele Accessibility-Fachleute raten deshalb davon ab.

Spar dir das monatliche Abo und steck das Geld in echte Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil

Die meisten Websites haben bis heute sichtbare Barrieren. Klick dich mal nur mit der Tastatur durch ein paar Seiten aus deiner Branche. Du merkst es nach wenigen Sekunden.

Wer jetzt handelt, hebt sich ab.

Barrierefreie Websites haben meist saubereren Code, und der lädt schneller. Suchmaschinen lesen semantisch sauberes HTML leichter, was deinem Ranking hilft. Und eine klare Struktur bringt alle Besucher schneller ans Ziel, auch die ohne Einschränkung.

Genau da entscheidet sich deine Conversion-Rate.

Klare Überschriften und eindeutige Buttons helfen dem Screenreader-Nutzer genauso wie dem Besucher, der am Handy nur kurz draufschaut. Das ist die Arbeit, die ich bei Landingpages mit klarer Struktur und Ansprache mache: Text und Aufbau so bauen, dass jeder ohne Umweg zur Anfrage findet.

Wenn du eine barrierefreie Website nach BFSG aufbauen oder deine bestehende Seite fit machen willst, sprich mit jemandem, der das Thema versteht. Ein Plugin-Verkäufer denkt an sein Abo.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für reine Informationswebsites ohne Shop?

Verkaufst du keine Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher, fällst du formal nicht unter das BFSG. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem. Eine zugängliche Website erreicht mehr Menschen, und jeder davon ist ein möglicher Kunde.

Reicht ein Accessibility-Plugin für die BFSG-Konformität?

In aller Regel nein. Ein Overlay legt sich über deine Seite, der fehlerhafte Code darunter bleibt. Die Anforderungen der EN 301 549 erfüllst du dort, wo die Barrieren entstehen: im Code, im Design und in den Inhalten.

Wie viel kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Eine kleine, sauber gebaute Seite braucht oft nur Feinschliff. Ein großer Shop mit vielen Produktbildern und verschachtelter Navigation braucht deutlich mehr Audit, Umbau und Tests. Je sauberer die Basis, desto günstiger die Nacharbeit. Woraus sich Website-Kosten zusammensetzen, liest du in der ehrlichen Rechnung zu Website-Kosten.

Bis wann muss meine Website barrierefrei sein?

Die Frist ist am 28. Juni 2025 abgelaufen. Seitdem gilt die Pflicht für alle betroffenen Unternehmen. Hast du noch nicht angefangen, starte diese Woche.

Nächster Schritt

Willst du wissen, was auf deiner Seite fehlt?

Kostenloses Erstgespräch. 30 Minuten. Ich schaue mir deine Seite an und sage dir konkret, was sich ändern sollte.

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